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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Allgemeines

1.1    Die Kunden beauftragen die Eventplanerin mit den im Vertrag und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien sowie das vereinbarte Entgelt für die Leistungen der Eventplanerin ergeben sich verbindlich aus dem Vertrag. 
1.2    Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien (auch elektronischer Schriftverkehr per Email ist rechtsgültig, sofern das Email ausdrücklich und unbedingt von einem der Vertragspartner selbst verfasst und versendet wurde). Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
1.3    Der Vertrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens zustande. Durch die Unterschrift am Auftrag erklären die Kunden außerdem, den Inhalt dieser Vertragsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren. Die Kunden beauftragen die Eventplanerin ausschließlich mit den im Vertrag und diesen AGBs festgelegten Leistungen, sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.4    Die Eventplanerin kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder gewerblich befugte Personen) erbringen.

2.    Leistungsgegenstand und Vollmacht

2.1    Die Kunden beauftragen die Eventplanerin mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer Veranstaltung an dem im Vertrag festgelegten Termin und Ort mit den im Vertrag festgelegten Leistungen. Die Eventplanerin kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf Basis der im Vertrag festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
2.2    Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird die Eventplanerin den Ablauf der Veranstaltung und die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Veranstaltung – abändern, sofern dies der Eventplanerin zweckmäßig erscheint. Der Eventplanerin obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (wie Foto/Videograf, Catering, Veranstaltungstechniken, Floristen, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten), wobei die Eventplanerin immer als Vermittler agiert. Veranstalter der Feier sind die Kunden. Die Eventplanerin übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.
2.3    Die Kunden bevollmächtigen die Eventplanerin, im Rahmen des Leistungsumfanges Verträge mit Dritten (wie etwa den in Punkt 2.2 genannten Dienstleistern) im Namen und auf Rechnung der Kunden abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. Die Eventplanerin vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch. Insoweit die Kunden selbst keine Auswahl der Dienstleister treffen, obliegt die Auswahl dieser Dritten der Eventplanerin. Die Eventplanerin haftet hinsichtlich dieser Dritten nur für Auswahlverschulden.
2.4    Die Eventplanerin wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.
2.5    Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung persönlicher Dinge wie ggf. amtliche Dokumente, ggf. Brautstrauß, ggf. Eheringe sowie die Überprüfung und die Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht. 
2.6    Kunden und Eventplanerin werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut die Eventplanerin die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist. 

3.    Rücktrittsrecht, Absage, Vertragsdauer, Verschiebung des Termins

3.1    Bei einem Vertragsrücktritt seitens der Kunden gilt als vereinbart, dass die Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Aufwendungen, Barauslagen usw. und die erbrachten Leistungen der Eventplanerin zu bezahlen haben. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
3.2    Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen der Eventplanerin unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Die Eventplanerin hat daher auch bei Absage – aus welchem Grund auch immer - Anspruch auf die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Teilleistungen, Barauslagen, usw.
3.3    Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung und/oder Leistungsänderungen der schriftlichen Zustimmung der Eventplanerin bedürfen. Sollte in diesem Fall ein Mehraufwand und/oder Mehrkosten entstehen, sind diese Mehrkosten vom Kunden zu vergüten.
3.4    Wenn der Eventplanerin ihre Leistungserbringung aus von den Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich oder wesentlich erschwert wird, oder wenn die Kunden gegen ihre übernommenen Zahlungspflichten gröblich verstoßen und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist keine vollständige Zahlung leisten, ist die Eventplanerin zur vorzeitlichen schriftlichen Vertragsauflösung berechtigt.
3.5    Grundsätzlich gilt die Vertragsdauer ab Abschluss des Vertrags bis zum Tag der Ausführung oder je nach vertraglicher Regelung.

4.    Gewährleistung und Haftung

4.1    Die Eventplanerin leistet Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht jedoch für Leistungen Dritter, welche im Zuge der Tätigkeit der Eventplanerin im Namen und auf Rechnung der Kunden beauftragt werden.
4.2    Die Eventplanerin leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch die Kunden. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn im Zuge der Planungen die Eventplanerin feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sie sich, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.
4.3    Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischer oder straßenpolizeiliche Genehmigungen ist vom Leistungsumfang der Eventplanerin nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann die Eventplanerin diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
4.4    Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5.    Honorar, Barauslagen, Zahlungsmodalitäten

5.1    Es gilt das im schriftlichen Auftrag genannte Honorar als vereinbart. Das Honorar besteht je nach Vereinbarung im Auftrag entweder aus einer im Vorhinein vereinbarten Pauschale oder setzt sich aus dem von der Eventplanerin geleisteten Stundenaufwand bei zuvor fix vereinbartem Stundensatz zusammen. 
5.2    Daneben sind der Eventplanerin die anlässlich ihrer Tätigkeit entstandenen Barauslagen nach Aufwand zu ersetzen. Darunter fallen zB. Porti, Fahrtspesen, Nächtigungskosten, Verpflegung, etc.
Für die Barauslagen werden in einer Rechnung die Nebengebühren der Eventplanerin gesondert ausgewiesen. An Fahrtspesen wird ein Kilometergeld gemäß der amtlichen Regelung vereinbart. Liegt der Veranstaltungsort weiter als 100 km vom Stadtgebiet St. Pölten entfernt und erfordert die Veranstaltung die Anwesenheit der Eventplanerin über 23 Uhr hinaus, so haben die Auftraggeber für die Kosten eines Einzelzimmers für die Nächtigung der Eventplanerin aufzukommen. 
5.3    Wurde das Honorar der Eventplanerin in Form einer Pauschale vereinbart, so sind 50% davon innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung und die restlichen 50% bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung zahlbar. Wurde jedoch eine Bezahlung nach Stundensatz vereinbart, so ist die Eventplanerin zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Es gilt eine 30-Minuten-Taktung als vereinbart. Die Eventplanerin hat in der Teilrechnung eine Aufstellung über Inhalt und Dauer ihrer erbrachten Leistungen beizufügen. Jede Teilrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zahlbar.
5.4    Der Kunde haftet für die Bezahlung des Honorars der Eventplanerin und des Barauslagenersatzes zur ungeteilten Hand.

6.    Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum

6.1    Die Kunden willigen ein, dass die Eventplanerin im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten – soweit für die Vertragserfüllung notwendig – Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass die Eventplanerin die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet. 
6.2    Die von der Eventplanerin erstellten Konzepte, Pläne, Designs und Entwürfe sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Sollte es zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung kommen, so sind die Kunden nur bei Vorliegen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch die Eventplanerin berechtigt, erteilte Informationen und Unterlagen zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Dasselbe gilt für die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige Verwertung, sei es zu privaten oder geschäftlichen Zwecken. Bei Verstoß durch die Kunden ist die Eventplanerin berechtigt, von den Kunden eine angemessene Vergütung zu fordern. 

7.    Sonstiges

7.1    Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens der Eventplanerin. 
7.2    Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts. 
7.3    Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Bezirksgericht der Stadt St. Pölten vereinbart.
7.4    Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.
7.5    Die Vertragspartner kommen überein, im Falle von nicht einvernehmlich lösbaren Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Inhalt einvernehmlich einen neutralen befugten eingetragenen Mediator hinzuzuziehen, wobei die anfallenden Kosten geteilt werden.
 

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